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KI und Einwilligung des Mandanten: die Musterklausel

· Aktualisiert am · Geschrieben und gepflegt von Joaquín Trapero, Nonimo

Eine allgemeine Pflicht, Mandanten über den Einsatz von KI zu informieren, gibt es in Deutschland nicht. Das schreiben die Bundesrechtsanwaltskammer in ihren KI-Hinweisen aus dem Dezember 2024 und die Bundessteuerberaterkammer in ihrer KI-FAQ vom 27. Januar 2026. Eine Einwilligung des Mandanten brauchen Sie aber, sobald ein KI-Dienst Zugang zu Mandatsgeheimnissen bekommt und unmittelbar einem einzelnen Mandat dient, und fließen personenbezogene Daten an einen KI-Dienst, gehört er in Ihre Datenschutzhinweise.

Dieser Leitfaden ordnet die drei Fälle, zeigt, an welcher Stelle welcher Text steht, und liefert eine Klausel für Mandatsvertrag oder Mandatsbedingungen zum Übernehmen. Ihren schwierigsten Satz, den über die Mandantendaten, gibt es in zwei Fassungen: für Kanzleien, die Kennungen vor dem Versand ersetzen, und für Kanzleien, die mit einem verpflichteten Dienstleister arbeiten. Wie die Regel für das eigene Team aussieht, steht in unserem Muster einer KI-Richtlinie.

KI und Einwilligung des Mandanten: drei Fälle, drei Dokumente

Ob Sie etwas unterschreiben lassen, informieren oder einfach arbeiten, hängt nicht am Werkzeug, sondern daran, was es zu sehen bekommt. Ein Sprachmodell, das eine Gliederung für ein Kündigungsschutzverfahren vorschlägt, erfährt über Ihren Mandanten nichts. Derselbe Dienst mit dem eingefügten Arbeitsvertrag erfährt alles, was darin steht.

Aus dieser Unterscheidung folgen drei Fälle. Im ersten gelangen keine Mandatsgeheimnisse zum Anbieter, und Pflichten gegenüber dem Mandanten entstehen nicht. Im zweiten erhält ein Dienst als allgemeines Arbeitsmittel der Kanzlei Zugang zu geschützten Informationen; dann braucht es den Vertrag nach § 43e Abs. 3 BRAO und einen Absatz in den Datenschutzhinweisen. Im dritten dient der Dienst unmittelbar einem einzelnen Mandat, und dann verlangt das Gesetz die Einwilligung.

Erhält der KI-Dienst Zugang zu Mandatsgeheimnissen? nein ja Keine Pflicht gegenüber dem Mandanten, Hinweis freiwillig Dient er unmittelbar einem einzelnen Mandat? nein ja Vertrag nach § 43e Abs. 3 BRAO und Absatz in den Datenschutzhinweisen zusätzlich die Einwilligung
Die drei Fälle nach § 43e BRAO; für Steuerberater gilt § 62a StBerG wortgleich. Zeichnung zur Orientierung.

Keine allgemeine Hinweispflicht gegenüber dem Mandanten

Die BRAK formuliert es vorsichtig und doch klar. Anwältinnen und Anwälte müssen über alle wesentlichen Aspekte der Mandatsbearbeitung informieren, daraus ergibt sich nach aktuellem Stand aber weder aus der BRAO noch aus der BORA eine Pflicht, Mandanten über die Nutzung von KI zu unterrichten. In einer Fußnote fügt die Kammer an, die berufspolitische Diskussion sei im Fluss.

Zwei Sätze weiter steht, was daraus für die Praxis folgt: Transparenzpflichten können sich außerhalb des Berufsrechts ergeben, etwa aus dem Vertragsrecht oder dem Wettbewerbsrecht, und ein transparenter Umgang mit KI sowie im Zweifel eine vertragliche Regelung mit den Mandanten seien empfehlenswert. Der DAV sieht in der Stellungnahme 32/2025 vom Juli 2025 ebenfalls keine allgemeine Berufspflicht, über KI zu informieren.

Wann aus dem freiwilligen Hinweis eine Einwilligung wird

Die Schwelle liegt in § 43e Abs. 5 BRAO. Nimmt die Kanzlei eine Dienstleistung unmittelbar für ein einzelnes Mandat in Anspruch, bekommt der Dienstleister Zugang zu fremden Geheimnissen erst mit der Einwilligung des Mandanten. Der DAV grenzt ab: Setzt die Kanzlei ein Werkzeug auf Grund einer Organisationsentscheidung in vielen Mandaten ein, liegt kein Fall des Absatzes 5 vor.

Zwei Beispiele machen den Unterschied greifbar. Ein Firmentarif eines Sprachmodells, den die ganze Kanzlei für Entwürfe in allen Akten nutzt, ist ein allgemeines Arbeitsmittel. Eine Plattform, die Sie für die Prüfung der Datenräume einer einzigen Transaktion buchen, dient unmittelbar diesem Mandat, und dann gehört vorher die Unterschrift des Mandanten auf das Papier. Im Notariat liegt dieselbe Grenze beim einzelnen Amtsgeschäft, und darunter fällt wohl schon die Bitte um eine verständliche Fassung des Entwurfs.

Die Bundessteuerberaterkammer ist zurückhaltender. Ob ChatGPT bei der Bearbeitung eines einzelnen Mandats unter die Vorschrift fällt, lasse sich nicht zweifelsfrei beantworten, und deshalb solle vor der Eingabe sensibler Daten die Einwilligung eingeholt werden. Geht es dabei um Gesundheit, Konfession oder eine Gewerkschaft, muss eine datenschutzrechtliche Einwilligung zudem ausdrücklich sein und einen bestimmten Zweck nennen, und warum sie deshalb selten die tragende Ausnahme ist, erklärt unser Leitfaden zu Gesundheitsdaten und Konfession im Chat.

Das Zusammenspiel der acht Absätze erklärt unser Beitrag über Pseudonymisierung statt Anonymisierung; dieser Leitfaden bleibt beim Papier, das Sie dafür brauchen.

Wo der Hinweis an den Mandanten steht: Vertrag, Bedingungen, Datenschutz

Kanzleien haben drei Orte, an denen der Mandant etwas über KI lesen kann, und jeder erfüllt eine andere Aufgabe. Wer alles in einen einzigen Absatz der Mandatsbedingungen packt, vermischt einen Hinweis, eine datenschutzrechtliche Information und eine Einwilligung, die nach anderen Regeln funktionieren.

OrtAufgabePflicht?
Mandatsvertrag oder MandatsbedingungenEinsatz, Endkontrolle, Umgang mit den Datenfreiwillig, von BRAK und BStBK empfohlen
Datenschutzhinweise der KanzleiZweck, Rechtsgrundlage, Empfänger, DrittlandPflicht, sobald personenbezogene Daten den Dienst erreichen
Gesonderte Erklärung im MandatEinwilligung für einen bestimmten DienstPflicht im Fall des § 43e Abs. 5 BRAO

Quelle: BRAK, Hinweise zum Einsatz von KI, Dezember 2024, S. 4 f.; BStBK, FAQ KI, 27. Januar 2026, S. 22 und 35; Art. 13 DSGVO; § 43e Abs. 5 BRAO.

Die Klausel im Mandatsvertrag ist Ihr Versprechen, die Datenschutzhinweise erfüllen eine gesetzliche Informationspflicht, und die gesonderte Erklärung ist die einzige, die sich auf einen bestimmten Dienst bezieht. Der Mandatsvertrag gehört an den Anfang, weil er erklärt, wie die Kanzlei arbeitet. Die Datenschutzhinweise ändern sich mit jedem neuen Dienst, und die Einwilligung entsteht erst, wenn ein konkreter Fall sie verlangt.

Warum die Einwilligung nicht in die Mandatsbedingungen passt

Eine Einwilligung wirkt nur so weit, wie der Mandant weiß, worin er einwilligt: welcher Dienst, welche Informationen, welcher Zweck. Bei Unterzeichnung der Vollmacht ist das selten schon bekannt. Ein vorformulierter Satz, der jeden künftigen Dienst abdecken soll, gibt dem Mandanten nichts, was er prüfen könnte.

Stehen die Regeln zum KI-Einsatz in Allgemeinen Mandatsbedingungen, sind sie Allgemeine Geschäftsbedingungen. Sie werden nach § 305 Abs. 2 BGB nur Vertragsbestandteil, wenn die Kanzlei bei Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hinweist, der Mandant zumutbar von ihnen Kenntnis nehmen kann und mit ihrer Geltung einverstanden ist. Ein Link in der Fußzeile der Website reicht dafür in aller Regel nicht.

Laufende Mandate

Für Mandate, die schon laufen, gilt die neue Klausel nicht von selbst. Die Bundessteuerberaterkammer nennt neben der Mandatsvereinbarung ausdrücklich den Zeitpunkt, zu dem die Kanzlei eine neue Technik einführt, als Anlass für den Hinweis. Ein kurzes Schreiben mit der Klausel und der Bitte um Bestätigung in Textform erfüllt beides: Der Mandant ist informiert, und die Kanzlei kann später belegen, dass er es war.

Weil eine Einwilligung einen bestimmten Dienst braucht, verweist die Klausel unten nur auf sie und verspricht, sie im Einzelfall vorher einzuholen. Wer mit einem Anbieter arbeitet, der die Anforderungen an einen Auftragsverarbeiter erfüllt, findet die Prüfpunkte dazu in unserem Vergleich datenschutzkonformer KI.

Die Klausel im Wortlaut: sechs Absätze für Mandatsvertrag und Mandatsbedingungen

In ihren KI-Hinweisen bieten weder die BRAK noch die Bundessteuerberaterkammer eine Musterklausel für den Mandatsvertrag an. Die BStBK erwähnt lediglich, manche Berufsträger regelten den KI-Einsatz bereits im Mandatsvertrag, um Klarheit zu schaffen und Einverständnis einzuholen. Der Deutsche Steuerberaterverband zählt in seiner Muster-KI-Anwendungsrichtlinie vom April 2026 eine Checkliste zur Mandantenkommunikation und einen Mustertext für Datenschutzhinweise zu den optionalen Anhängen, die jede Kanzlei für sich anlegt.

Die folgende Klausel füllt diese Lücke. Eckige Klammern markieren, was Sie anpassen; für eine Steuerkanzlei ersetzen Sie § 43e BRAO durch § 62a StBerG und „rechtliche“ durch „steuerliche“. Absatz 3 wählen Sie in einer von zwei Fassungen, je nachdem, wie Ihre Kanzlei arbeitet.

Der Text der Klausel

Überschrift und Absatz 1 · Einsatz

§ [Nr.] Einsatz von Anwendungen der künstlichen Intelligenz

(1) Die Kanzlei kann bei der Bearbeitung des Mandats Anwendungen der künstlichen Intelligenz als Hilfsmittel einsetzen, insbesondere zur Recherche, zur Gliederung und sprachlichen Überarbeitung von Entwürfen sowie zur Übersetzung.

Absatz 2 · Prüfung und Verantwortung

(2) Die [rechtliche] Prüfung und die Verantwortung für jedes Arbeitsergebnis verbleiben bei der Kanzlei. Kein Schriftstück wird an Sie, an Gerichte, Behörden oder Dritte versandt, bevor eine Berufsträgerin oder ein Berufsträger es geprüft hat.

Absatz 3 · Mandantendaten

(3) [Fassung A oder Fassung B, siehe unten]

Absatz 4 · Dienst für ein einzelnes Mandat

(4) Soll für Ihr Mandat ein Dienst eingesetzt werden, der unmittelbar nur diesem Mandat dient und dabei Zugang zu Informationen erhält, die der Verschwiegenheit unterliegen, holt die Kanzlei vorher Ihre gesonderte Einwilligung ein (§ 43e Abs. 5 BRAO).

Absatz 5 · Widerspruch

(5) Sie können dem Einsatz von Anwendungen der künstlichen Intelligenz in Ihrem Mandat jederzeit in Textform widersprechen. Die Kanzlei bearbeitet das Mandat dann ohne diese Hilfsmittel.

Absatz 6 · Datenschutzhinweise

(6) Welche personenbezogenen Daten dabei verarbeitet werden, an welche Empfänger sie gelangen und welche Rechte Ihnen zustehen, ergibt sich aus den Datenschutzhinweisen der Kanzlei.

Die Klausel für Mandatsvertrag oder Mandatsbedingungen, Absatz für Absatz. Die eckigen Klammern füllen Sie aus

Absatz 2 wiederholt, was ohnehin gilt, und gerade deshalb gehört er hinein. Die BRAK verlangt in jedem Fall eine eigenverantwortliche Überprüfung und Endkontrolle der KI-Ergebnisse, und Mandanten fragen genau danach zuerst. Welche Firmenverträge von OpenAI das Training ausschließen, vergleicht unser Beitrag über ChatGPT und die Daten bei OpenAI.

Absatz 3 in Fassung A: Kennungen werden vorher ersetzt

Fassung A passt zu Kanzleien, die allgemein zugängliche Sprachmodelle nutzen und keinen Vertrag nach § 43e Abs. 3 BRAO mit dem Anbieter haben. Der DAV hält für diesen Fall eine vollständige vorherige Anonymisierung oder Pseudonymisierung der geschützten Inhalte für Pflicht.

(3) Text, der an eine Anwendung der künstlichen Intelligenz außerhalb der Kanzlei übermittelt wird, bearbeitet die Kanzlei vorher auf ihren eigenen Rechnern: Namen, Anschriften, Geburtsdaten, Kontaktdaten und Kennnummern wie Steuer-ID, Aktenzeichen oder Kontoverbindung werden durch Platzhalter ersetzt, deren Zuordnung die Kanzlei nicht aus der Hand gibt. Lässt der verbleibende Text nach Prüfung durch die bearbeitende Person dennoch auf Sie oder Ihre Angelegenheit schließen, wird er nicht übermittelt.

Absatz 3 in Fassung B: ein verpflichteter Dienstleister liest mit

Fassung B passt zu Kanzleien, die einen Anbieter nach den Regeln des § 43e BRAO ausgesucht und zur Verschwiegenheit verpflichtet haben, etwa eine Kanzleisoftware mit KI-Funktion oder einen Firmentarif mit Verschwiegenheitsvereinbarung. Der DAV empfiehlt, mit solchen Anbietern zu regeln, dass Mandatsdaten nicht zum Training verwendet werden.

(3) Für einzelne Arbeitsschritte setzt die Kanzlei [Bezeichnung des Dienstes, Anbieter, Sitz] ein. Der Anbieter wurde nach § 43e BRAO sorgfältig ausgewählt, ist in Textform unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen zur Verschwiegenheit verpflichtet und darf Inhalte aus Ihrem Mandat nicht zum Training von KI-Modellen verwenden. Dabei können ihm auch Angaben zugänglich werden, die Sie oder Ihre Angelegenheit erkennen lassen. Die Verarbeitung findet [in der Europäischen Union / in folgendem Staat, auf folgender Grundlage] statt.

Der Satz über die Mandantendaten: was die Kanzlei zusagen kann

Absatz 3 ist der Satz, den Mandanten am genauesten lesen, und der einzige, bei dem eine zu großzügige Formulierung später gegen die Kanzlei spricht. Beide Fassungen beschreiben deshalb, was die Kanzlei tut, und versprechen kein Ergebnis. Keine enthält die Zusage, dass keinerlei Daten die Kanzlei verlassen.

Fassung AFassung B
Was beim Anbieter ankommtText mit Platzhaltern statt Kennungender Text, gegebenenfalls mit Kennungen
Vertrag nach § 43e Abs. 3 BRAOnicht vorhanden, daher ersetzenPflicht, in Textform
DatenschutzhinweiseAnbieter als Empfänger, Ersetzung als MaßnahmeAnbieter als Auftragsverarbeiter
Einwilligung nach Abs. 5nur, wenn ein Einzelmandat es verlangtebenso

Quelle: § 43e Abs. 3 und 5 BRAO; DAV, Stellungnahme 32/2025, S. 11 und 14.

Fassung A verspricht Arbeit, nicht Anonymität. Fassung B verspricht einen Vertragspartner mit Verschwiegenheitspflicht und sagt dem Mandanten offen, dass dieser Partner Angaben über ihn sehen kann.

Der letzte Satz von Fassung B, der den Staat der Verarbeitung nennt, ist keine Formalie. Liegt der Anbieter außerhalb der Europäischen Union, verlangt § 43e Abs. 4 BRAO einen vergleichbaren Schutz der Geheimnisse im Ausland, und die BRAK hält es für nicht abschließend geklärt, ob dafür das Datenschutzniveau genügt. Wer diesen Satz ausfüllt, merkt früh, ob er die Frage beantworten kann.

Warum „anonymisiert“ im Mandatsvertrag das falsche Wort ist

Es liegt nahe, in die Klausel zu schreiben, Mandantendaten würden vor der Nutzung einer KI anonymisiert. Ersetzt die Kanzlei Namen durch Platzhalter und behält die Zuordnung, ist das rechtlich eine Pseudonymisierung gemäß Art. 4 Nr. 5 DSGVO. Für die Kanzlei bleiben die Daten personenbezogen, und der Mandant, der „anonymisiert“ liest, erwartet etwas anderes, als er bekommt.

Die BRAK ergänzt einen zweiten Grund: Wer nur Namen und Anschriften streicht, hat regelmäßig nicht genug getan, sobald der Zusammenhang das Mandat erkennen lässt. Deshalb enthält Fassung A den letzten Satz, der die Übermittlung ausschließt, wenn der Rest noch auf den Mandanten zeigt. Warum ein Platzhalter nie die Schwelle zur Anonymität überschreitet, solange jemand die Liste hat, zeigt unser Beitrag über pseudonymisierte Mandantendaten.

Was Fassung A der Kanzlei an Arbeit abverlangt

Fassung A ist die ehrlichere Zusage für kleine Kanzleien, aber keine bequeme. Wer sie unterschreibt, muss jeden Text vor dem Versand durchsehen, auch auf Angaben, die kein Programm als Kennung erkennt: das gerichtliche Aktenzeichen, den Namen einer kleinen Gemeinde, die ungewöhnliche Branche eines Unternehmers. Ein Werkzeug nimmt die Namen ab, das Urteil über den Kontext nicht.

Hilfreich ist, die Zusage mit einer internen Regel zu verbinden, die festlegt, wer prüft und welche Dienste zugelassen sind. Die Bundessteuerberaterkammer rät zu einem internen KI-Verzeichnis, in dem jedes Werkzeug mit Zweck, Datenart und Zuständigkeit steht. Wer in Word arbeitet, sollte wissen, dass auch der dort eingebaute Assistent Text an Microsoft schickt; wohin genau, klärt unser Beitrag über Copilot und Datenschutz.

Einwilligung des Mandanten im Einzelmandat: die gesonderte Erklärung

Der Fall des § 43e Abs. 5 BRAO ist seltener, als die Diskussion vermuten lässt, aber er kommt vor: ein Übersetzungsdienst für die Korrespondenz eines einzigen Mandanten, eine Auswertungsplattform für die Datenräume einer Transaktion, ein Transkriptionsdienst für die Besprechung eines bestimmten Falls. Hier hilft keine Klausel vom Mandatsbeginn, sondern nur eine Erklärung, die den Dienst beim Namen nennt.

Die folgende Erklärung ist bewusst kurz. Sie nennt Mandat, Dienst, Anbieter und Zweck und sagt dem Mandanten, was er in Kauf nimmt und wie er sie zurücknimmt.

Einwilligung nach § 43e Abs. 5 BRAO

In der Angelegenheit [Kurzbezeichnung, Aktenzeichen der Kanzlei] bin ich damit einverstanden, dass die Kanzlei [Name] den Dienst [Bezeichnung] des Anbieters [Name, Sitz] einsetzt, um [Zweck, etwa die eingereichten Vertragsunterlagen auszuwerten]. Mir ist bekannt, dass der Anbieter dabei Kenntnis von Informationen aus meinem Mandat erhalten kann, die der anwaltlichen Verschwiegenheit unterliegen. Ich kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen.

[Ort, Datum, Name]

Die gesonderte Erklärung für einen Dienst, der nur einem einzelnen Mandat dient

Form und Zeitpunkt der Einwilligung

§ 43e Abs. 5 BRAO schreibt keine Form vor. Weil Sie im Streitfall zeigen können sollten, dass der Mandant eingewilligt hat, ist Textform nach § 126b BGB der sinnvolle Standard: eine lesbare Erklärung, die den Mandanten als Erklärenden nennt, auf einem dauerhaften Datenträger. Eine E-Mail des Mandanten mit dem Satz „einverstanden“ unter Ihrem Entwurf erfüllt das.

Beim Zeitpunkt ist der Wortlaut eindeutig: Erst die Einwilligung, dann der Zugang. Nach diesem Wortlaut macht eine Zustimmung, die nach dem Hochladen nachgereicht wird, den Zugang, der schon stattgefunden hat, nicht nachträglich zulässig. Ist es doch so gekommen, hilft unser Beitrag, wie man eine Datenpanne in der Kanzlei meldet, bei den nächsten Schritten.

Was die Einwilligung des Mandanten nicht ersetzt

Absatz 6 derselben Vorschrift wird oft übersehen. Auch wenn der Mandant eingewilligt hat, bleiben sorgfältige Auswahl und Vertrag mit dem Dienstleister Pflicht, es sei denn, der Mandant verzichtet ausdrücklich darauf. Einen solchen Verzicht in ein Standardformular zu schreiben, nimmt dem Mandanten einen Schutz, den ihm das Gesetz als Regel zugedacht hat.

Und nach Absatz 8 gilt das Datenschutzrecht daneben in vollem Umfang. Die berufsrechtliche Einwilligung ersetzt weder die Prüfung einer datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage noch den Absatz in den Datenschutzhinweisen. Wie lange Anthropic Eingaben speichert, wenn Ihr Dienst auf Claude beruht, steht in unserem Beitrag zu Claude und Datenschutz.

Der Absatz über KI-Dienste in den Datenschutzhinweisen

Die Datenschutzhinweise sind der einzige Ort, an dem eine Information über KI in jedem Fall Pflicht wird, sobald personenbezogene Daten den Dienst erreichen. Art. 13 Abs. 1 DSGVO verlangt unter anderem Zweck und Rechtsgrundlage, gegebenenfalls die Empfänger oder Kategorien von Empfängern und die Absicht, Daten in ein Drittland zu übermitteln. Die BStBK rät zusätzlich, die Kategorien der verarbeiteten Daten zu nennen.

Kommt ein Dienst während eines laufenden Mandats hinzu, ändert sich meist nicht der Zweck, sondern der Kreis der Empfänger. Der DAV empfiehlt deshalb, die Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO zu Beginn und im Laufe des Mandats immer wieder daraufhin zu prüfen, welche Verarbeitungen neu hinzugekommen sind. Welche Dienste Google für Gemini einsetzt und wo sie verarbeiten, fasst unser Beitrag über Gemini und die Daten bei Google zusammen.

Mustertext für die Datenschutzhinweise

Der folgende Absatz lässt sich in bestehende Datenschutzhinweise einfügen. Er übernimmt die Wahl zwischen den Fassungen aus dem Mandatsvertrag, damit beide Texte dasselbe sagen.

Datenschutzhinweise · Einsatz von Anwendungen der künstlichen Intelligenz

Bei der Bearbeitung von Mandaten setzen wir Anwendungen der künstlichen Intelligenz als Hilfsmittel ein [Bezeichnung, Anbieter]. Zweck ist die Unterstützung bei Recherche, Entwurf, Überarbeitung und Übersetzung von Texten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO, soweit die Verarbeitung der Durchführung des Mandatsvertrags dient, für Daten Dritter Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO.

[Fassung A: Vor der Übermittlung ersetzen wir Namen, Anschriften, Kontaktdaten und Kennnummern durch Platzhalter; die Zuordnung verbleibt bei uns.] [Fassung B: Der Anbieter verarbeitet die Daten als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO.] Empfänger ist [Anbieter]. [Die Verarbeitung erfolgt auch in [Staat]; sie stützt sich auf [Angemessenheitsbeschluss oder Standardvertragsklauseln], eine Kopie erhalten Sie auf Anfrage.]

Der Absatz für die Datenschutzhinweise, mit derselben Wahl zwischen Fassung A und Fassung B wie im Mandatsvertrag

Gegenseite und Dritte in der Akte

In fast jeder Akte stehen Personen, die nicht Mandanten sind: die Gegenseite, Zeugen, Angehörige. Für sie gilt Art. 14 DSGVO, weil die Daten nicht bei ihnen erhoben wurden. Die Informationspflicht entfällt aber nach Art. 14 Abs. 5 Buchst. d DSGVO, wenn die Daten einem Berufsgeheimnis unterliegen und deshalb vertraulich behandelt werden müssen, und § 29 Abs. 1 BDSG ergänzt das.

Ein Schreiben an den Prozessgegner mit dem Hinweis, man habe seinen Schriftsatz durch ein Sprachmodell laufen lassen, schuldet die Kanzlei deshalb regelmäßig nicht. Eine andere Frage ist, wann ein Chatbot auf der Kanzleiwebsite sich als Maschine zu erkennen geben muss; das regelt die KI-Verordnung, und unser Überblick über die KI-Verordnung erklärt es.

Steuerberater: die Klausel in den Auftragsbedingungen und die FAQ der BStBK

Für Steuerberaterinnen und Steuerberater ändert sich an der Klausel wenig, weil § 62a StBerG in den entscheidenden Absätzen wortgleich mit § 43e BRAO ist. Die Bundessteuerberaterkammer beantwortet die Frage, ob Mandanten der KI-Einsatz offengelegt werden muss, in ihrer FAQ vom 27. Januar 2026 ähnlich wie die BRAK: Eine ausdrückliche berufsrechtliche Pflicht besteht derzeit nicht.

167.547Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
89.549Steuerberaterinnen und Steuerberater
36.167Steuerberaterpraxen als Einzelpraxis
Stand 1. Januar 2026. BRAK, Mitgliederstatistik; BStBK, Berufsstatistik 2025

Zum 1. Januar 2026 zählte die BRAK 167.547 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Bundessteuerberaterkammer 89.549 Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie 36.167 Praxen, die als Einzelpraxis geführt werden. Gerade diese kleinen Einheiten haben selten eine eigene Rechtsabteilung, die eine KI-Klausel entwirft, und genau für sie ist die Vorlage gedacht.

Was die BStBK im Kapitel Mandantenkommunikation schreibt

Die Kammer lässt die Entscheidung über die Offenlegung beim Berufsträger, weil manche Mandanten Transparenz schätzten und andere ein Hinweis abschrecken könne. Sie nennt die Mandatsvereinbarung als möglichen Ort und empfiehlt, auf die persönliche Endkontrolle hinzuweisen, was Absatz 2 der Klausel tut. Datenschutzrechtlich sei eine Information erforderlich, sobald ein KI-Dienst personenbezogene Daten von Mandanten erhält.

Ihr Schluss ist bemerkenswert offen: Es müsse nicht ungefragt offengelegt werden, aber Offenheit schaffe Vertrauen, und wenn Mandantendaten betroffen seien, sei es fair und ratsam, den Mandanten zu informieren, zumindest auf Nachfrage. Wie das in der Rückfrage an einen Mandanten konkret aussieht, zeigt unsere Seite für Steuerberater.

Mandantenportal und gemeinsame Werkzeuge

Anders liegt es, wenn Kanzlei und Mandant dasselbe KI-System nutzen, etwa ein Mandantenportal mit Chat oder eine gemeinsame Belegprüfung. Für diesen Fall rät die BStBK, schriftlich festzuhalten, wie das Werkzeug genutzt wird, den Mandanten über Datenarten und Drittstaaten zu informieren und in den Mandatsbedingungen klarzustellen, dass die steuerliche Beurteilung bei der Kanzlei bleibt. Die Klausel oben deckt das nicht ab; sie ist für die interne Nutzung geschrieben.

Rückfrage oder Widerspruch des Mandanten gegen den KI-Einsatz

Viele Mandanten lesen die Klausel und fragen nicht weiter, manche fragen nach, und einzelne widersprechen. Für beide Fälle lohnt es sich, die Antwort vorbereitet zu haben, damit nicht jede Berufsträgerin in der Kanzlei etwas anderes sagt.

Drei Sätze tragen fast jedes Gespräch:

  1. Was die KI tut. Sie hilft bei Recherche, Gliederung und Formulierung; sie entscheidet nichts, und nichts verlässt die Kanzlei, was nicht eine Berufsträgerin geprüft hat.
  2. Was sie sieht. Das hängt von der gewählten Fassung ab: Platzhalter statt Kennungen, oder ein verpflichteter Dienstleister, der den Text sieht und ihn nicht für das Training nutzen darf.
  3. Was der Mandant entscheidet. Er kann dem Einsatz jederzeit widersprechen, und für einen Dienst, der nur seinem Fall dient, wird er vorher gefragt.

Wenn der Mandant widerspricht

Ein Widerspruch nach Absatz 5 gehört als Vermerk in die Akte und in die Arbeitsanweisung des Teams, denn die Fachangestellte, die Schriftsätze vorbereitet, muss ihn kennen. Eine Pflicht zum Einsatz von KI besteht nach den Hinweisen der BRAK im Grundsatz nicht, der Widerspruch verlangt also nichts, was die Kanzlei nicht leisten könnte.

Praktisch bewährt sich ein sichtbares Merkmal an der Akte selbst, etwa ein Feld in der Kanzleisoftware oder ein Vermerk auf dem Aktendeckel, statt einer Notiz, die nur in der Korrespondenz steht. Wer am Freitagabend einen Entwurf glätten will, schaut in die Akte und nicht in die E-Mails vom März.

Rechnet die Kanzlei nach Zeitaufwand ab, sollte sie offen sagen, dass Arbeit ohne diese Hilfsmittel länger dauern kann. Mit einer Drohung hat das nichts zu tun: Der Mandant braucht diese Information für seine Entscheidung. Wie Sie eine solche Absprache in die Regeln für das Team übernehmen, steht in unserer KI-Richtlinie zum Anpassen.

Was Nonimo zur Fassung A beiträgt und was die Kanzlei selbst prüft

Nonimo ist für Kanzleien gebaut, die Fassung A unterschreiben. Wer einen Absatz aus der Akte an ein Sprachmodell geben will, markiert ihn und drückt eine Tastenkombination. Noch auf dem eigenen Rechner tauscht das Programm Namen, Geburtsdaten, Anschriften, Kontaktdaten und Kennnummern wie die Steuer-ID gegen Platzhalter; erst dieser Text wandert in das Chatfenster.

Die Zuordnung von Platzhaltern und echten Namen legt Nonimo verschlüsselt auf dem Gerät ab, und sobald die Antwort des Modells zurückkommt, stehen beim Lesen wieder die echten Namen darin. Das ist genau die Pseudonymisierung, die Fassung A zusagt, und ausdrücklich keine Anonymisierung.

KI und Einwilligung des Mandanten: ein erfundener Schriftsatzentwurf in Nonimo, in dem Name, Geburtsdatum, Steuer-ID und Sozialversicherungsnummer des Mandanten durch Platzhalter ersetzt sind; oben meldet das Fenster vier maskierte Treffer
Erfundener Schriftsatzentwurf in Nonimo 0.2.8 für Mac, unmittelbar nach dem Tastendruck.

Was ausgetauscht wurde, ist farbig markiert; alles Unmarkierte geht so hinaus, wie es dasteht. Den Schriftsatz aus dem Bild zeigt unsere Seite für Kanzleien Zeile für Zeile, vor und nach dem Tastendruck.

Ob der Rest eines Absatzes trotz Platzhaltern auf den Mandanten zeigt, beurteilt das Programm nicht: Diese Prüfung bleibt bei Ihnen, und genau sie schreibt Fassung A der bearbeitenden Person zu. Wo die Grenzen der Anwendung liegen, steht auf unserer Seite zur Sicherheit.

Quellen

Nonimo ist die Software, die das auf Ihrem eigenen Rechner erledigt: Sie maskiert Mandantennamen und Ausweisnummern, bevor Ihr Text bei ChatGPT ankommt . Ohne Konto, und die Daten Ihrer Mandanten verlassen Ihren Rechner nicht.

Häufige Fragen

Wann ist eine Einwilligung des Mandanten in den KI-Einsatz nötig?

Eine Einwilligung des Mandanten braucht der KI-Einsatz dann, wenn ein externer Dienst Zugang zu Mandatsgeheimnissen erhält und unmittelbar einem einzelnen Mandat dient. So steht es in § 43e Abs. 5 BRAO und wortgleich in § 62a Abs. 5 StBerG. Für ein allgemeines Arbeitsmittel der Kanzlei genügt nach Auffassung des DAV der Vertrag mit dem Anbieter. Nonimo setzt früher an: Es ersetzt Namen und Kennungen am Arbeitsplatz, bevor Text hinausgeht.

Reicht ein Satz in den Mandatsbedingungen als Einwilligung?

Als Hinweis ja, als Einwilligung für ein bestimmtes Mandat eher nicht. Eine Einwilligung trägt nur so weit, wie der Mandant weiß, welcher Dienst welche Informationen zu welchem Zweck erhält, und das steht bei Vertragsschluss meist noch nicht fest. Die BRAK empfiehlt im Zweifel eine vertragliche Regelung, die BStBK nennt die Mandatsvereinbarung als Ort. Nonimo hilft bei der Fassung, in der gar keine Kennungen hinausgehen.

In welcher Form sollte der Mandant einwilligen?

Eine Form schreibt § 43e Abs. 5 BRAO nicht vor, im Streitfall sollten Sie die Einwilligung aber belegen können. Textform nach § 126b BGB, also eine lesbare Erklärung mit dem Namen des Mandanten auf einem dauerhaften Datenträger, ist deshalb der vernünftige Standard; eine E-Mail genügt. Wichtig ist der Zeitpunkt: vor dem ersten Upload. Nonimo ersetzt diese Erklärung nicht, es verringert nur, was ohne sie hinausgeht.

Welche Angaben zum KI-Einsatz gehören in die Datenschutzhinweise?

Nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO gehören Zweck und Rechtsgrundlage hinein, der Anbieter als Empfänger oder Kategorie von Empfängern und eine etwaige Übermittlung in ein Drittland samt den Garantien, auf die sie sich stützt. Die Bundessteuerberaterkammer rät, außerdem die Kategorien von Daten zu nennen. Setzt die Kanzlei Nonimo ein, gehört die lokale Ersetzung als Maßnahme in denselben Absatz, der Anbieter des Chats bleibt trotzdem Empfänger.

Muss die Gegenseite erfahren, dass ihre Daten durch eine KI laufen?

In aller Regel nicht. Art. 14 Abs. 5 Buchst. d DSGVO befreit von der Informationspflicht, wenn die Daten einem Berufsgeheimnis unterliegen und deshalb vertraulich bleiben müssen, und § 29 Abs. 1 BDSG ergänzt das für Informationen, die ihrem Wesen nach geheim zu halten sind. Die Verschwiegenheit schützt hier auch den eigenen Mandanten. Nonimo behandelt Namen der Gegenseite wie alle anderen Namen und ersetzt sie vor dem Versand.

Darf im Mandatsvertrag stehen, dass die Daten anonymisiert werden?

Nur wenn es stimmt, und beim Ersetzen durch Platzhalter stimmt es nicht. Solange die Kanzlei die Zuordnung kennt, sind die Daten gemäß Art. 4 Nr. 5 DSGVO pseudonymisiert, nicht anonym. Die BRAK hält gestrichene Namen zudem regelmäßig für unzureichend, sobald der Zusammenhang das Mandat verrät. Schreiben Sie, was Sie tun. Nonimo pseudonymisiert und nennt das auch so.

Was passiert, wenn der Mandant Nein zur KI sagt?

Dann bearbeitet die Kanzlei sein Mandat ohne diese Werkzeuge, und das sollte in der Akte vermerkt sein, damit es alle Beteiligten wissen. Eine Pflicht, KI einzusetzen, gibt es nach den Hinweisen der BRAK im Grundsatz nicht. Rechnen Sie nach Zeit ab, sagen Sie dem Mandanten offen, dass der Aufwand steigen kann. Nonimo sperrt nichts; die Absprache mit dem Mandanten hält die Kanzlei selbst ein.

Können Steuerberater die Klausel unverändert übernehmen?

Fast. § 62a StBerG ist in den entscheidenden Absätzen wortgleich mit § 43e BRAO, Sie tauschen also die Norm und das Wort rechtlich gegen steuerlich. Die Bundessteuerberaterkammer schreibt in ihrer KI-FAQ vom 27. Januar 2026, manche Berufsträger regelten den KI-Einsatz bereits im Mandatsvertrag. In Steuerkanzleien heißen die Bedingungen oft Auftragsbedingungen. Nonimo ersetzt am Arbeitsplatz auch Kennnummern wie die Steuer-ID; was stehen bleibt, zeigt das Fenster vor dem Versand.

Kann Nonimo belegen, dass die Kanzlei nach Fassung A gearbeitet hat?

Nein. Nonimo speichert nicht, welche Stellen es ausgetauscht hat, und hat einer Kammer oder Aufsicht deshalb nichts vorzulegen. Einmal täglich sendet es nur eine Zählung mit verbrauchten Wörtern, Version und Betriebssystem, ohne ein Wort Ihres Textes. Den Nachweis, dass die Kanzlei ihre Zusage aus dem Mandatsvertrag einhält, führen eine schriftliche interne Regel und die Kontrolle durch die Berufsträger.